AUSRICHTERREGELWERK · DDL RANKING
Regelwerk für Ausrichter und Turnierleitungen · Gültig ab 01.12.2026
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§ 1 Geltungsbereich
Dieses Regelwerk gilt für Ausrichter offiziell freigegebener DDL-Ranking-Turniere. Es ergänzt das Spielerregelwerk. Ausrichter sind für die ordnungsgemäße Durchführung ihres jeweiligen Turniers verantwortlich.
§ 2 Turnieranmeldung und Freigabe
- Ein Turnier ist mindestens acht Kalendertage vor seinem geplanten Beginn bei der DDL anzumelden.
- Erst nach Freigabe darf es als offizielles DDL-Ranking-Turnier beworben werden.
- Die DDL kann in begründeten Ausnahmefällen kürzere Fristen zulassen.
- Wesentliche Änderungen und Absagen sind der DDL unverzüglich mitzuteilen.
§ 3 Spielmodus und Mindestteilnehmerzahl
- Alle Turniermodi sind zugelassen, sofern sie ordnungsgemäß im Turniersystem abgebildet werden können.
- Es müssen mindestens acht Einzelspieler oder vier vollständige Doppelpaare tatsächlich antreten.
- Wird die Mindestgröße nicht erreicht, kann das Turnier außerhalb der DDL-Ranking-Wertung durchgeführt werden.
§ 4 Anforderungen an die Spielstätte und Boardkapazität
- Der Ausrichter hat sicherzustellen, dass die Spielstätte für die ordnungsgemäße Durchführung des Turniers geeignet ist und ausreichend bespielbare Steeldartboards zur Verfügung stehen.
- Die Mindestanzahl der benötigten Dartboards richtet sich nach der maximal vorgesehenen Teilnehmerzahl des Turniers:
Teilnehmerzahl Mindestanzahl Boards 8–16 2 17–32 4 33–48 6 49–64 8 65–80 10 81–96 12 97–112 14 113–128 16 Bei Doppelturnieren zählt jedes Doppelteam für die Ermittlung der benötigten Boardkapazität als eine Teilnehmereinheit.
- Die Dartboards müssen ordnungsgemäß angebracht sein. Dabei gelten folgende Maße:
- Höhe des Bullseye-Mittelpunkts: 1,73 m über dem Boden.
- Abwurfdistanz: 2,37 m, gemessen von der Vorderseite des Dartboards bis zur Abwurflinie.
- Die Abwurflinie muss eindeutig erkennbar sein.
- Sämtliche Dartboards müssen ausreichend und möglichst gleichmäßig beleuchtet sein. Die Beleuchtung darf die Spieler nicht unangemessen blenden oder die Erkennbarkeit der Segmente beeinträchtigen.
- Der Ausrichter muss für ausreichende Bewegungsfreiheit und sichere Spielbedingungen sorgen. Insbesondere sind die Wurfbereiche so zu gestalten, dass andere Spieler und Zuschauer nicht gefährdet werden.
- Die Dartboards müssen sich in einem ordnungsgemäßen und bespielbaren Zustand befinden. Beschädigte oder ungeeignete Boards dürfen nicht für offizielle DDL-Ranking-Spiele eingesetzt werden.
- Die DDL kann bei begründeten Zweifeln an der Eignung einer Spielstätte Nachweise verlangen und die Freigabe eines Turniers von der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen abhängig machen.
- Die Deutsche Dartliga kann nach eigenem Ermessen in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Anforderungen dieses Paragraphen zulassen, sofern eine ordnungsgemäße und sichere Durchführung des Turniers gewährleistet bleibt. Ein Anspruch auf die Genehmigung einer Ausnahme besteht nicht. Die Entscheidung über entsprechende Ausnahmen liegt ausschließlich bei der Deutschen Dartliga.
§ 5 Anmeldung und Kontaktdaten
- Spieler können sich über das offizielle Turniersystem oder direkt beim Ausrichter vor Ort anmelden.
- Ein eigenes Benutzerkonto ist nicht erforderlich.
- Bei erstmaliger Teilnahme muss der Ausrichter sicherstellen, dass beim jeweiligen Spieler eine gültige E-Mail-Adresse im Turniersystem hinterlegt wird.
- Bereits bestehende Datensätze sollen korrekt zugeordnet und nicht unnötig doppelt angelegt werden.
- Die E-Mail-Adressen sind nicht öffentlich und dürfen nur im zulässigen Rahmen verarbeitet werden.
§ 6 Startgeld und Beiträge
| Betrag je Person | Verwendung | Verantwortlich |
|---|---|---|
| 2,50 € | Tagespreisgeld | Ausrichter |
| 2,50 € | Saisonpreisgeldtopf | An DDL abzuführen |
| 1,50 € | DDL-Verwaltungsgebühr | Vom Ausrichter an DDL |
| 5,00 € | Grundstartgeld (Summe der beiden Preisgeldanteile) | Vom Ausrichter einzuziehen |
| Max 8,00 € | Gesamtbetrag je Spieler (inkl. aller Gebühren und Aufschläge) | Verbindliche Obergrenze |
Hinweis: Das Grundstartgeld sowie der maximale Gesamtbetrag sind zusammenfassende Angaben und keine zusätzlichen Gebühren. Der Gesamtbetrag von 8,00 € je Spieler darf einschließlich sämtlicher Aufschläge nicht überschritten werden.
- Das Grundstartgeld beträgt 5,00 € pro Spieler.
- Die Verwaltungsgebühr von 1,50 € pro Spieler ist eine Verpflichtung des Ausrichters; ob er sie auf die Spieler umlegt, bleibt ihm überlassen.
- Eigene Kosten und Organisationsaufschläge des Ausrichters Der Ausrichter darf zur Deckung eigener Kosten für die Organisation und Durchführung des Turniers zusätzliche Beträge erheben. Der vom Teilnehmer zu zahlende Gesamtbetrag darf einschließlich Grundstartgeld, DDL-Verwaltungsgebühr und Organisationsaufschlag 8,00 € pro Spieler nicht überschreiten. Der Organisationsaufschlag ist vor der Anmeldung transparent auszuweisen. Die verbindlichen DDL-Beiträge sowie die vorgeschriebene Tagespreisgeldausschüttung bleiben hiervon unberührt. Für Doppelturniere und DYP gilt entsprechend ein Höchstbetrag von 16,00 € pro Doppelteam.
- Bei Doppelturnieren gelten die Beträge je Spieler. Pro Doppelteam beträgt das Grundstartgeld somit 10,00 € und die DDL-Verwaltungsgebühr 3,00 €. Insgesamt sind 8,00 € je Doppelteam an die DDL abzuführen.
- Für jeden tatsächlich angetretenen Teilnehmer sind die Beiträge zu entrichten, auch wenn der Spieler das Turnier später vorzeitig verlässt.
- Sobald ein Turnier gestartet wurde, fallen die entsprechenden DDL-Beiträge unabhängig davon an, ob das Turnier für die Rangliste gewertet wird.
- Ausschließlich bei einer Absage vor Turnierbeginn entstehen keine DDL-Beiträge
§ 7 Technische Turnierverwaltung
- Alle offiziellen DDL-Ranking-Turniere werden über das von der DDL vorgegebene Turniersystem abgewickelt.
- Die DDL stellt die erforderlichen Zugänge und Berechtigungen entsprechend den technischen Möglichkeiten des eingesetzten Systems bereit.
- Eine gesonderte Übermittlung der Ergebnisse ist nicht erforderlich, sofern diese vollständig im Turniersystem erfasst wurden.
- Bei einem Wechsel des Turniersystems gelten die von der DDL bekannt gegebenen technischen Zugangs- und Ergebnisverfahren.
| Situation bei Nutzung von 3K Darts | Zugangs- und Ergebnisverfahren |
|---|---|
| Ausrichter mit eigener 3K-Lizenz | Die DDL veranlasst die Verknüpfung der vorhandenen Lizenz mit dem DDL-Turnier über den 3K-Support. Live-Scoring ist anschließend über die eigene Lizenz möglich. Etwaige Scorer-Gebühren rechnet 3K direkt mit dem Ausrichter ab. |
| Ausrichter ohne eigene 3K-Lizenz | Die DDL stellt einen PIN-Zugang zur manuellen Ergebniserfassung bereit. Live-Scoring ist über diesen Zugang nicht möglich. |
§ 8 Ergebniserfassung und Spielerabbruch
- Der Ausrichter trägt die Ergebnisse vollständig und korrekt im Turniersystem ein und schließt das Turnier dort ab.
- Scheidet ein Spieler vorzeitig aus, ist dies entsprechend den Möglichkeiten des Turniersystems zu erfassen.
- Liegen besondere Umstände vor, beispielsweise ein krankheits- oder verletzungsbedingter Abbruch, die im Turniersystem nicht ausreichend dokumentiert werden können, ist die DDL zusätzlich zu informieren.
- Ein bloßes Erscheinen genügt nicht für Ranglistenpunkte. Die DDL kann bei Unklarheiten Nachweise oder Korrekturen verlangen.
§ 9 Rechnung und Zahlungsfrist
- Die DDL stellt die Beiträge in von ihr festgelegten Abrechnungsabständen in Rechnung; ein Anspruch auf einen bestimmten monatlichen Rechnungslauf besteht nicht.
- Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum vollständig zu bezahlen.
- Geschuldet werden je Teilnehmer 2,50 € für den Saisonpreisgeldtopf und 1,50 € DDL-Verwaltungsgebühr.
§ 10 Folgen ausbleibender Zahlung
- Turnierergebnisse werden erst nach vollständiger Begleichung der DDL-Beiträge endgültig für die Rangliste berücksichtigt.
- Bei ausbleibender vollständiger Zahlung nach Fälligkeit wird das betreffende Turnier aus der Ranglistenwertung entfernt.
- Ausrichter mit offenen, überfälligen DDL-Rechnungen dürfen bis zur vollständigen Begleichung keine weiteren DDL-Ranking-Turniere durchführen.
- Bereits entstandene Zahlungspflichten bleiben bestehen.
§ 11 Absagen und nicht abgeschlossene Turniere
- Bei einer Absage vor Turnierbeginn findet keine Ranglistenwertung statt.
- Muss ein begonnenes Turnier abgebrochen werden, entscheidet die DDL anhand des dokumentierten Spielstands und der Umstände, ob eine ordnungsgemäße Wertung möglich ist.
- Für bereits gestartete Turniere fallen die DDL-Beiträge unabhängig davon an, ob eine Ranglistenwertung möglich ist.
§ 12 Integrität, Kommunikation und Sanktionen
- Der Ausrichter sorgt für einen fairen Wettbewerb, korrekte Spielerzuordnung und wahrheitsgemäße Ergebniserfassung.
- Bei Manipulation, groben Pflichtverstößen oder wiederholten Unregelmäßigkeiten kann die DDL Turniere von der Wertung ausschließen und Ausrichtern weitere Freigaben verweigern.
- Rückfragen der DDL sind zeitnah zu beantworten.
§ 13 Saisonpreisgelder und Spielerkontakt
- Die DDL ermittelt die Saisonpreisgeldgewinner aus der endgültigen Rangliste und kontaktiert sie über die im Turniersystem hinterlegten E-Mail-Adressen.
- Die Ausrichter unterstützen bei Bedarf die Klärung fehlerhafter oder fehlender Kontaktdaten.
- Auszahlungen erfolgen durch die DDL